Ihre Rechte
Beim Kauf der meisten Produkte haben KundInnen weitreichende und einheitliche Gewährleistungsrechte. Anders sieht es für Fahrgäste im öffentlichen Verkehr aus. Denn hier werden Rechte zum einen gesetzlich ausgeschlossen, zum anderen herrscht ein Paragraphendschungel und der Kunde ist noch lange nicht bei allen Verbindungen König. Dabei unterscheiden sich die Rechte nicht nur nach den verschiedenen Verkehrsmitteln, sondern zum Teil auch von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen − je nachdem, was deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorsehen.
Auf den folgenden Seiten geben wir, unterschieden nach Bahn und Flug, einen detaillierten Überblick über die rechtliche Situation.
ACHTUNG:
Haben Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter gebucht und/oder haben Sie auch gleichzeitig eine Unterkunft (Hotel, Appartement) oder eine andere Leistung (z.B. Transfer) dazugebucht?
Dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Pauschalreise (pdf, 43 kB). Dafür sind wir nicht zuständig, denn hier gilt das Reiserecht. Wir bearbeiten nur Fälle aus dem öffentlichen Fernverkehr! Bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und/oder eine Verbraucherzentrale in der Nähe. Adressen finden Sie hier.